Als Partner der Industrie bieten wir unseren Kunden nicht nur perfekt abgestimmte Produkte, schnelle Lieferzeiten und umfassende Services in Bezug auf Ihre Produktion, sondern kümmern uns auch um die fachgerechte Abholung und Entsorgung Ihrer Altgebinde und Leergebinde. Hierbei gibt es für Sie als Unternehmen einige Dinge zu beachten, die wir auf dieser Seite kurz aufführen.
1. Gebinde müssen restentleert sein! (Restmenge < 1 % vom Füllvolumen)
2. Gebinde müssen fest verschlossen und unbeschädigt sein!
3. Produkt- und Gefahrgutkennzeichnungen müssen unbeschädigt sein!
4. Es dürfen keine äußerlichen, gefährlichen Produktanhaftungen vorhanden sein!
Als Kunde (Verlader) stehen Sie laut GGVSEB in der Verantwortung, dass für den Transport von Leergebinden die unten aufgeführten Regeln einzuhalten sind. Bei Missachtung dieser Regeln sind unsere Fahrer angewiesen, die Beförderung zu verweigern. Sollte dennoch einmal ein Transport erfolgen, steht der Verlader insbesondere bei verhängten Bußgeldern innerhalb von Kontrollen in der Verantwortung!
Damit Sie unsere Regeln für einen reibungslosen Abtransport Ihrer Leergebinde stets im Blick haben, können Sie hier unser Infoblatt für die Abholung herunterladen.